Lehr- und Ausbildungspraxis

Lehr- und Ausbildungspraxis

Seit 2010 bin ich befugt, jungen Kolleginnen und Kollegen in ihrer Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten zu unterstützen, so können Psychotherapeuten/innen in Ausbildung des Instituts für Fort- und Weiterbildung in Klinischer Verhaltenstherapie (kurz: IFKV in Bad Dürkheim www.ifkv.de) ihre „praktische Tätigkeit“ in den Räumlichkeiten meiner Praxis in Kaiserslautern absolvieren.
Was heißt das, eine lehrtherapeutische Ausbildungspraxis?
Seit dem 16. Juni 1998 regelt das so genannte „Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (Psychotherapeutengesetz), wer in Deutschland Psychotherapie anbieten darf, wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen sollen. So dürfen laut Gesetz nur approbierte psychologische Psychotherapeuten neben den zuvor bereits zugelassenen ärztlichen Psychotherapeuten diese Dienstleistung anbieten.
Die Voraussetzung für Psychologen mit Studienabschluss (Diplom oder Master) ist eine mindestens dreijährige Ausbildung an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut wie das IFKV, um die entscheidende Approbation zu erlangen. Diese Ausbildung beinhaltet neben einer theoretischen Ausbildung die praktische Ausbildung in Form eines sogenannten Klinikjahres, Selbsterfahrungsblöcken sowie mindestens 600 Stunden praktische Tätigkeit, in denen Patienten ambulant behandelt werden. Diese selbst durchgeführte Therapien werden engmaschig und fortlaufend von erfahrenen Psychotherapeuten (Supervisoren) begleitet, eine Besprechung erfolgt jede vierte Sitzung.

Wie ist der Ablauf?
Der Erstkontakt findet immer mit mir (Lehrpraxisinhaber) statt, es wird gemeinsam entschieden, ob Verhaltenstherapie indiziert und eine therapeutische Zusammenarbeit mit einem/r Psychotherapeut/in in Ausbildung sinnvoll ist. Erst dann erfolgt der Kontakt zwischen den Ausbildungsteilnehmern und dem Patienten. Wie in allen anderen Therapien auch, gibt es vier Sitzungen zum Kennenlernen und Abklären, ob weitere Sitzungen stattfinden werden. Die Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen erfolgt über das IFKV.

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